Die Regeln im Jugendraum
Im Jugendraum gehen wir fair miteinander um. Weder körperliche, psychische noch verbale Gewalt werden toleriert. Gegenstände und Eigentum werden respektiert.l
Der Jugendraum ist für Jugendliche ab 7. Klasse geöffnet jeweils am Freitag ab 19.30 Uhr
Es wird ein Mitgliedbeitrag von Fr. 5.– pro jahr erhoben. Der Eintritt ist mit Mitgliedausweis frei.
Für einzelne Veranstaltungen gibt es Sonderregelungen.
Je nach Anlass können zu günstigen Preisen Imbisse und Getränke zum Kauf angeboten werden. Für Alkoholkonsum gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Spirituosen und Alco-Pops werden nicht toleriert.
Rauchen ist im gesetzlichen Rahmen ab 16 Jahren, auf den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt.
Konsum und Handel von illegalen Drogen wird nicht toleriert
Abfälle gehören immer in den Abfallkübel.
Sexuelle Übergriffe innerhalb des Jugendraumes werden nicht akzeptiert. Es ist wichtig, dass das Schutzalter und die Intimsphäre von allen gewährleistet und respektiert wird.
Der Betriebsrat ist für den reibungslosen Betrieb, die Reinigung, die Einhaltung der Regeln und die Schüsselübergabe zuständig. Die Erwachsenen des Vorstandes übernehmen die Verantwortung. Es können jederzeit Kontrollbesuche durchgeführt werden.
Ein(e) allfällige(r) Jugendarbeiter(in) übernimmt ebenfalls die Verantwortung während den Öffnungszeiten.
Bei grobem Verstoss gegen diese Regeln kann der Betriebsrat oder der Vorstand ein Hausverbot erlassen.
Diese Regeln werden an und im Haus angeschlagen und sind verbindlich. Beim Betreten des Raumes erklären sich die Besucher(innen) damit einverstanden.
Wattenwil, 16. Mai 2003
Der Vorstand/der Betriebsrat